Fördermittel FAQ

Förderfähigkeit und passende Förderprogramme

Nicht jedes Förderprogramm versteht unter Innovation dasselbe. Deshalb muss ein Projekt nicht für jedes Programm gleich „innovativ“ sein. 

  • Forschungszulage: Das Vorhaben muss Forschung oder experimenteller Entwicklung zugeordnet werden können und neues Wissen oder Erkenntnisse schaffen.
  • ZIM: Gefragt sind technologische FuE-Projekte mit erkennbarem Innovationsgehalt und technischem Risiko.
  • KMU-innovativ: Dieses Programm hat die höchste Anforderung an eine Innovation. Um die Anforderung zu erfüllen, muss die Innovation eine Neuheit darstellen.
  • Niedrigschwellige Innovationsförderung: Beim niedersächsischen nIFP reicht beispielsweise eine Verbesserung gegenüber dem unternehmensbezogenen Stand der Technik.
  • Interreg: Neben der Innovation ist vor allem der gemeinsame grenzüberschreitende Mehrwert entscheidend.


Wir schauen deshalb nicht nur, ob eine Idee innovativ ist, sondern vor allem, für welches Programm sie innovativ genug ist. 

Das hängt unter anderem vom Projektinhalt, Innovationsgrad, Unternehmen, Projektstatus und dem jeweiligen Förderprogramm ab. Wir prüfen deshalb zuerst, welche Förderung grundsätzlich zu eurem Vorhaben passt und ob die entscheidenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Anforderungen unterscheiden sich dabei deutlich: Die Forschungszulage beispielsweise ist themenoffen und richtet sich an FuE-Vorhaben. Niedrigschwellige Programme wie das nIFP in Niedersachsen setzen geringere Anforderungen an die Innovationshöhe, Interreg dagegen einen klaren grenzüberschreitenden Bezug voraus.

Genaue Infos zu den jeweiligen Programmen findest du HIER.

Nein. Eine konkrete Projektidee und ein grobes Verständnis davon, welches Problem ihr lösen und was ihr entwickeln möchtet, reichen für eine erste Einschätzung aus. Im nächsten Schritt unterstützen wir euch dabei, daraus ein förderfähiges Projekt mit klaren Zielen, Arbeitspaketen, Kosten und Zeitplanung zu entwickeln.

Hilfreich sind vor allem Informationen zu eurem Unternehmen, zur Projektidee, zum aktuellen Stand, zum geplanten Entwicklungsziel, zu den technischen Herausforderungen sowie eine grobe Einschätzung von Laufzeit, Kosten und möglichen Projektpartnern. Auf dieser Grundlage können wir das Förderpotenzial einordnen. 

Diese Punkte können wir alle in einem kostenlosen Erstgespräch besprechen.

Genau das prüfen wir zu Beginn. Entscheidend sind unter anderem Projektinhalt und Innovationsgrad, Unternehmensgröße, Standort, Projektpartner und die Frage, ob das Projekt bereits begonnen hat. Daraus leiten wir ab, welche Förderprogramme realistisch infrage kommen und welche Förderstrategie sinnvoll ist.

Aufwand und Dokumentation

Förderfähige Ausgaben werden von Unternehmen häufig unterschätzt. Oft sind mehr Kosten förderfähig, als im ersten Moment erwartet wird. Deshalb sollte vorab konkret gerechnet werden: Welche Fördersumme ist erreichbar und wie viel Aufwand verursacht das Programm? Erst dann lässt sich sinnvoll entscheiden.

Änderungen sind bei Entwicklungsprojekten grundsätzlich nichts Ungewöhnliches. Entscheidend ist, welche Auswirkungen sie auf den bewilligten Projektinhalt, die Kosten, den Zeitplan oder die Förderbedingungen haben. Bei klassischen Projektförderungen können größere Änderungen eine Abstimmung oder Genehmigung durch den Projektträger erfordern.

Ganz ohne eure Mitarbeit funktioniert es nicht: Wir benötigen vor allem fachliche Informationen zum Projekt, Unternehmensangaben und während der Umsetzung die notwendigen Projekt- und Kostennachweise. Einen großen Teil des Aufwands übernehmen wir für euch, von der Programmauswahl und Antragserstellung über Rückfragen bis zur Begleitung des laufenden Projekts und zum Abschluss. Die Durchführung des Projekts liegt aber natürlich bei euch.

Das unterscheidet sich je nach Förderprogramm. Bei klassischen Zuschussprogrammen gehören beispielsweise Kosten- und Personaldokumentation, Zwischenberichte oder Verwendungsnachweise zum Förderprozess.

Wir helfen euch dabei, von Anfang an die passende Dokumentationsstruktur aufzusetzen, damit die erforderlichen Nachweise nicht erst am Projektende zusammengesucht werden müssen.

Antragstellung und Projektverlauf

Nur bei der Forschungszulage können auch bereits laufende und abgeschlossene FuE-Vorhaben berücksichtigt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen und Fristen erfüllt sind. Begünstigte Vorhaben müssen nach dem 1. Januar 2020 begonnen worden sein. Bei den anderen Programmen ist dies nicht möglich.

Nach der Einreichung ist der Förderprozess meistens noch lange nicht abgeschlossen. Je nach Programm folgen fachliche Rückfragen, Nachforderungen und Prüfungen bis schließlich eine Förderentscheidung getroffen wird. Nach einer Bewilligung beginnt die Projektbegleitung mit Dokumentation, Mittelabrufen, möglichen Änderungsanträgen und später dem Projektabschluss. Wir begleiten euch auch durch diese Schritte.

Eine Besonderheit ist die Forschungszulage: Hier gibt es ein zweistufiges Verfahren. Zunächst wird bei der BSFZ geprüft, ob ein begünstigtes FuE-Vorhaben vorliegt. Anschließend wird die Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt beantragt.

Eine allgemeine Bearbeitungszeit gibt es nicht. Sie hängt vom Förderprogramm, der Qualität und Vollständigkeit der Unterlagen sowie vom jeweiligen Projektträger ab. Auch Nachforderungen und Rahmenbedingungen der Förderung beeinflussen die Bearbeitungszeit. Eine pauschale Antwort kann deshalb nicht gegeben werden.

Förderhöhe, Kosten und Steuern

Grundsätzlich kann eine Kombination von Förderprogrammen möglich sein. Ob sie zulässig ist, muss aber für jedes Programm und jede Kostenposition einzeln geprüft werden. Förderhöchstgrenzen und Kumulierungsverbote dürfen nicht überschritten werden.

Ein wichtiges Beispiel ist die Forschungszulage: Sie kann grundsätzlich neben anderen Förderungen für dasselbe FuE-Vorhaben genutzt werden. Kosten, die bereits durch eine andere Förderung gefördert werden, dürfen jedoch nicht noch einmal in die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage einfließen.

Das lässt sich nicht für alle Förderungen pauschal beantworten. Klassische Projektzuschüsse und die steuerliche Forschungszulage funktionieren steuerlich unterschiedlich. Bei den meisten Programmen müssen die Zuschüsse steuerlich als Ertrag gekennzeichnet werden. 

Die Forschungszulage wird dagegen über das Finanzamt festgesetzt und auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer angerechnet. Ist die Forschungszulage höher als die festgesetzte Steuer, wird der Überschuss erstattet.

Die konkrete steuerliche und bilanzielle Behandlung einer Förderung sollte immer mit der Steuerberatung des Unternehmens abgestimmt werden.

Von einer unzulässigen Doppelförderung spricht man vereinfacht gesagt dann, wenn dieselben Kosten oder Tätigkeiten mehrfach öffentlich gefördert werden, obwohl die jeweiligen Regelungen das ausschließen. Das bedeutet aber nicht, dass ein Unternehmen niemals mehrere Förderprogramme nutzen darf. Entscheidend ist, welche Kosten über welches Programm gefördert werden und welche Kumulierungsregeln gelten.

Genau deshalb prüfen wir bei mehreren Fördermöglichkeiten nicht nur die Programme einzeln, sondern auch ihre Wechselwirkungen.

Auch das hängt vom Programm ab. Häufig spielen insbesondere Personalkosten für die Entwicklung eine wichtige Rolle. Je nach Förderung können außerdem externe Entwicklungsleistungen, Material, Investitionen oder weitere projektbezogene Kosten berücksichtigt werden.

Das lässt sich erst nach Auswahl des passenden Förderprogramms sinnvoll beantworten. Die Unterschiede sind erheblich:

  • Bei der Forschungszulage beträgt die Zulage grundsätzlich 25 % der Bemessungsgrundlage, für KMU sind 35 % möglich. Für Projekte, die nach dem 31. Dezember 2025 gestartet sind, gibt es zusätzlich noch eine Gemeinkostenpauschale in Höhe von 20%.
  • Bei ZIM richten sich die Fördersätze unter anderem nach Unternehmensgröße und Projektform und liegen bei FuE-Projekten je nach Konstellation zwischen 25 % und 60 %.
  • Bei KMU-innovativ hängt die Förderquote vom jeweiligen Technologiefeld, der Art der FuE-Tätigkeit und möglichen KMU-Boni ab.
  • Beim niedersächsischen nIFP sind aktuell 35 %, bei kleinen Unternehmen in der Übergangsregion bis zu 45 % der förderfähigen Ausgaben möglich, maximal jedoch 100.000 Euro.
  • Bei Interreg unterscheiden sich Förderquoten und Höchstbeträge je nach Programmraum und Förderaufruf deutlich.

Wir berechnen deshalb für jedes Projekt individuell, welche Förderung realistisch erreichbar ist.

Risiken, Prüfungen und Rückzahlungen

Ja, Rückforderungen sind grundsätzlich möglich. Gründe können beispielsweise nicht förderfähige Kosten, Verstöße gegen Förderauflagen, fehlende Nachweise oder ein unzulässiger Projektstart sein. Unser Ziel ist deshalb, solche Risiken schon während der Planung und Projektumsetzung möglichst früh zu erkennen.

Eine Beanstandung bedeutet nicht automatisch, dass die gesamte Förderung verloren geht. Entscheidend ist, was konkret beanstandet wird. Möglich sind beispielsweise Nachfragen, zusätzliche Nachweise, Korrekturen oder eine Kürzung nicht anerkannter Kosten. Bei schwerwiegenden Verstößen können allerdings auch Rückforderungen entstehen.

Wir begleiten Förderprojekte deshalb auch nach der Antragstellung, unterstützen bei Rückfragen und achten darauf, dass Nachweise und Dokumentation nachvollziehbar geführt werden.

Ein technischer Misserfolg bedeutet bei einem echten Forschungs- und Entwicklungsprojekt nicht automatisch, dass die Förderung zurückgezahlt werden muss. Technische Unsicherheiten und Entwicklungsrisiken gehören bei FuE-Projekten gerade zum Charakter des Vorhabens.

Entscheidend ist aber, dass das Projekt entsprechend der Förderbedingungen durchgeführt und dokumentiert wird. Wenn ein Projekt wesentlich verändert, vorzeitig beendet oder nicht mehr wie bewilligt umgesetzt werden kann, sollte das frühzeitig mit dem Fördermittelgeber abgestimmt werden.

Zusammenarbeit mit einem Fördermittelmanager

Fördermittelmanagement umfasst deutlich mehr als das Schreiben eines Antrags. Wir prüfen Fördermöglichkeiten und Förderfähigkeit, entwickeln gemeinsam mit euch eine passende Förderstrategie, strukturieren Projekt, Kosten und Zeitplan und erstellen den Förderantrag. Danach begleiten wir Rückfragen, Bewilligung, Projektumsetzung, Dokumentation und den Projektabschluss.

Wir übernehmen einen großen Teil des organisatorischen und fördermittelseitigen Aufwands: von der Fördermittelrecherche und Antragserstellung über die Kommunikation mit Projektträgern bis zur Begleitung während der Umsetzung und Abrechnung. Dabei kommt vor allem unsere Erfahrung und fachliche Kompetenz zum Tragen, denn so kann Zeit gespart und Risiken minimiert werden.

Ganz ohne euch geht es natürlich nicht. Niemand kennt euer Projekt so gut wie ihr. Deshalb benötigen wir insbesondere bei technischen Inhalten, Projektplanung und internen Nachweisen eure Unterstützung. Unser Ziel ist aber, diesen Aufwand für euch so gering und strukturiert wie möglich zu halten.

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