Steuerliche Forschungszulage | Bund

Für innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte

Mit der Steuerlichen Forschungszulage (FZulG) fördert der Bund gezielt Forschungs- und Entwicklungsprojekte von Unternehmen jeder Größe, unabhängig von Branche, Unternehmensform oder Umsatz. Es handelt sich um eine niedrigschwellige Förderung – das heißt: Die Vorhaben müssen zwar innovativ sein, jedoch nicht zwingend hoch-innovativ oder gar disruptiv. Das Besondere: Auch bereits begonnene oder sogar abgeschlossene Projekte können rückwirkend bezuschusst werden.

Im Gegensatz zu den meisten Förderprogrammen läuft die Beantragung zweistufig und vollständig digital ab. Erst prüft die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) die inhaltliche Förderfähigkeit, anschließend wird die Zulage durch jährliche Finanzanträge beim Finanzamt geltend gemacht.

Gefördert werden Vorhaben, bei denen es durch Forschung und/oder Entwicklung zu einem Wissensgewinn kommt. Es sollte also eine allgemeine Wissenslücke geschlossen werden. Ob Produkt, Methode, Verfahren oder Software: Entscheidend ist, dass das Vorhaben neuartig, planmäßig und mit einem Risiko umgesetzt wurde oder wird. Dabei geht es ausschließlich um technische, methodische oder wissenschaftliche Risiken. Aspekte der Wirtschaftlichkeit oder wirtschaftliche Risiken sind für die Förderung nicht relevant.

Unsere Erfahrung

Wir haben inzwischen über 80 Projekte für die steuerliche Forschungszulage eingereicht – von innovativen Startups bis zu etablierten Mittelständlern und Konzernen. Unsere Bewilligungsquote liegt dabei bei 95 %. Rund 70 % der Fälle waren mit Nachforderungen verbunden, und 15 % wurden zunächst abgelehnt – die meisten davon nach Widerspruch aber doch noch bewilligt.

Was wir aus diesen Nachforderungen gelernt haben: Häufig scheitert es an zu allgemein gehaltenen Problembeschreibungen oder ungenauen Darstellungen der drei zentralen Begutachtungskriterien – Neuartigkeit, technisches Risiko und Planmäßigkeit. Aber auch nach einer Ablehnung kann ein Projekt durch einen gut begründeten Widerspruch noch erfolgreich sein – das haben wir mehrfach erlebt. Mit der richtigen Struktur, technischer Tiefe und einem klaren Fokus auf die Förderlogik lassen sich viele dieser Hürden von Anfang an vermeiden.

Vorteile

  • Zuschuss direkt über das Finanzamt – steuerfrei!
  • Rückwirkende Förderung auch für bereits laufende oder abgeschlossene Projekte
  • Kein Wettbewerb: Förderfähige Anträge werden bewilligt

Nachteile

  • Keine Förderung ohne nachvollziehbares technisches, methodisches oder wissenschaftliches Risiko
  • Kein kurzfristiger Geldfluss zu erwarten – es kann immer nur das abgeschlossene Wirtschaftsjahr rückwirkend abgerechnet werden
  • Evtl. längere Bearbeitungszeiten durch das Finanzamt

Antragsberechtigt sind alle steuerpflichtigen Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland – unabhängig von Größe, Branche oder Rechtsform.

Gefördert werden z. B.:

  • Startups, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Mittelständler und Großunternehmen
  • Einzelunternehmen, Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften

  • Technologieorientierte FuE-Projekte, z. B. zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Software
  • Eigenes FuE-Personal, das direkt im Projekt mitarbeitet
  • FuE-Aufträge an Dritte, etwa Forschungseinrichtungen oder spezialisierte Entwickler (bis zu 70 % der Kosten anrechenbar)
  • Eigenleistungen von Einzelunternehmer:innen, pauschal bewertet
  • Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter, die im Projekt genutzt werden (z. B. Geräte, Maschinen, Anlagen)
  • NEU: Für Projekte mit einem Start ab 2025 gibt es einen pauschalen Aufschlag von 20 % für Gemein- und Betriebskosten

Die steuerliche Forschungszulage ist ein steuerfreier Zuschuss, der auf FuE-Ausgaben angerechnet wird – entweder durch Steuerentlastung oder als direkte Auszahlung.

  • Förderquote:
    • Bis zu 35 % für Personalkosten und Investitionskosten (jährliche Abschreibungen), ab 2026 ggf. durch die pauschalen Gemein- und Betriebskosten bis zu 42 %
    • Bis zu 24,5 % für externe Dienstleistungen
  • Förderhöhe:
    • Maximal 3,5 Mio. Euro Zuschuss pro Jahr und Unternehmen (inkl. verbundener Unternehmen), ab 2026 sogar 4,2 Mio. Euro
  • Zuschüsse sind steuerfrei

 

Förderfähige Kosten

  • Personalkosten: Löhne und Gehälter von Mitarbeitenden im FuE-Projekt inkl. AG-Anteile an der Zukunftssicherung
  • Externe Dienstleister:innen: z. B. Forschungseinrichtungen oder Entwicklungspartner
  • Investitionen: Bewegliche Wirtschaftsgüter wie Geräte oder Maschinen, sofern sie im Projekt eingesetzt werden
  • NEU ab 2026: Pauschale Gemein- und Betriebskosten

Die Antragstellung ist flexibel – gefördert werden auch rückwirkend Ausgaben ab dem Jahr 2021.

  • Bescheinigung bei der BSFZ:
    Kann jederzeit gestellt werden, die Begutachtung dauert maximal 3 Monate
  • Finanzamt-Antrag:
    Erfolgt nach Erhalt der Bescheinigung und kann direkt über das ELSTER-Portal beim Finanzamt gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt mit der nächsten Körperschaftssteuer.

 

Wichtig: Der Antrag kann auch dann gestellt werden, wenn das Projekt schon abgeschlossen ist!

  • Nur echte FuE-Projekte sind förderfähig
    Die Projekte müssen neuartig, planmäßig, risikobehaftet und ergebnisoffen sein – reine Optimierungen, Routineaufgaben oder Marktanalysen reichen nicht aus.
  • Keine Doppelförderung
    Ausgaben, die bereits durch andere Förderprogramme bezuschusst wurden (z. B. ZIM, EU-Mittel), dürfen nicht zusätzlich über die Forschungszulage geltend gemacht werden. Parallele Förderungen von gleichen Projekten sind dennoch möglich, vorausgesetzt es werden nicht dieselben Tätigkeiten abgerechnet.
  • Dokumentation ist entscheidend
    Die Entwicklung muss nachvollziehbar dokumentiert werden, ebenso die Zeiterfassung der Projektbeteiligten – vor allem für die Prüfung durch das Finanzamt.
  • Nur mit ELSTER-Zertifikat
    Die Antragstellung erfolgt vollständig digital – dafür wird ein gültiges ELSTER-Zertifikat benötigt.

Praxisbeispiel

Hellmich Backwelt

Die Hellmich Backwelt hat es sich zur Aufgabe gemacht, wieder einfaches Backen mit Zutaten ohne chemische Zusatzstoffe zu ermöglichen. Hierfür entwickelt das Unternehmen neue Rezepte als auch damit verbundene Produktionsverfahren für die industrielle Anwendung, was den Verkauf von Zutaten im Angebot einschließt.

Wir unterstützten das Unternehmen bei der Beschaffung von Fördermitteln zur Entwicklung eines neuartigen Backtriebmittels ohne künstliche Zusatzstoffe, welches zum Patent angemeldet wurde. Ziel war es, die kompletten FuE-Personalkosten für das Projekt bezuschussen zu lassen.

Mehr zum Projekt

Beispiel

Fazit

Die steuerliche Forschungszulage ist eine attraktive Förderung. Unkompliziert, rückwirkend möglich und themenoffen. Entscheidend ist, dass das Projekt die richtigen Kriterien erfüllt und gut dokumentiert ist.

Schickt uns euer Vorhaben – wir prüfen unverbindlich, ob ein Antrag für euch sinnvoll ist und worauf ihr achten solltet.

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