Für innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte
Mit der Steuerlichen Forschungszulage (FZulG) fördert der Bund gezielt Forschungs- und Entwicklungsprojekte von Unternehmen jeder Größe, unabhängig von Branche, Unternehmensform oder Umsatz. Es handelt sich um eine niedrigschwellige Förderung – das heißt: Die Vorhaben müssen zwar innovativ sein, jedoch nicht zwingend hoch-innovativ oder gar disruptiv. Das Besondere: Auch bereits begonnene oder sogar abgeschlossene Projekte können rückwirkend bezuschusst werden.
Im Gegensatz zu den meisten Förderprogrammen läuft die Beantragung zweistufig und vollständig digital ab. Erst prüft die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) die inhaltliche Förderfähigkeit, anschließend wird die Zulage durch jährliche Finanzanträge beim Finanzamt geltend gemacht.
Gefördert werden Vorhaben, bei denen es durch Forschung und/oder Entwicklung zu einem Wissensgewinn kommt. Es sollte also eine allgemeine Wissenslücke geschlossen werden. Ob Produkt, Methode, Verfahren oder Software: Entscheidend ist, dass das Vorhaben neuartig, planmäßig und mit einem Risiko umgesetzt wurde oder wird. Dabei geht es ausschließlich um technische, methodische oder wissenschaftliche Risiken. Aspekte der Wirtschaftlichkeit oder wirtschaftliche Risiken sind für die Förderung nicht relevant.
Unsere Erfahrung
Wir haben inzwischen über 80 Projekte für die steuerliche Forschungszulage eingereicht – von innovativen Startups bis zu etablierten Mittelständlern und Konzernen. Unsere Bewilligungsquote liegt dabei bei 95 %. Rund 70 % der Fälle waren mit Nachforderungen verbunden, und 15 % wurden zunächst abgelehnt – die meisten davon nach Widerspruch aber doch noch bewilligt.
Was wir aus diesen Nachforderungen gelernt haben: Häufig scheitert es an zu allgemein gehaltenen Problembeschreibungen oder ungenauen Darstellungen der drei zentralen Begutachtungskriterien – Neuartigkeit, technisches Risiko und Planmäßigkeit. Aber auch nach einer Ablehnung kann ein Projekt durch einen gut begründeten Widerspruch noch erfolgreich sein – das haben wir mehrfach erlebt. Mit der richtigen Struktur, technischer Tiefe und einem klaren Fokus auf die Förderlogik lassen sich viele dieser Hürden von Anfang an vermeiden.
Vorteile
- Zuschuss direkt über das Finanzamt – steuerfrei!
- Rückwirkende Förderung auch für bereits laufende oder abgeschlossene Projekte
- Kein Wettbewerb: Förderfähige Anträge werden bewilligt
Nachteile
- Keine Förderung ohne nachvollziehbares technisches, methodisches oder wissenschaftliches Risiko
- Kein kurzfristiger Geldfluss zu erwarten – es kann immer nur das abgeschlossene Wirtschaftsjahr rückwirkend abgerechnet werden
- Evtl. längere Bearbeitungszeiten durch das Finanzamt
Praxisbeispiel
Hellmich Backwelt
Die Hellmich Backwelt hat es sich zur Aufgabe gemacht, wieder einfaches Backen mit Zutaten ohne chemische Zusatzstoffe zu ermöglichen. Hierfür entwickelt das Unternehmen neue Rezepte als auch damit verbundene Produktionsverfahren für die industrielle Anwendung, was den Verkauf von Zutaten im Angebot einschließt.
Wir unterstützten das Unternehmen bei der Beschaffung von Fördermitteln zur Entwicklung eines neuartigen Backtriebmittels ohne künstliche Zusatzstoffe, welches zum Patent angemeldet wurde. Ziel war es, die kompletten FuE-Personalkosten für das Projekt bezuschussen zu lassen.

Fazit
Die steuerliche Forschungszulage ist eine attraktive Förderung. Unkompliziert, rückwirkend möglich und themenoffen. Entscheidend ist, dass das Projekt die richtigen Kriterien erfüllt und gut dokumentiert ist.
Schickt uns euer Vorhaben – wir prüfen unverbindlich, ob ein Antrag für euch sinnvoll ist und worauf ihr achten solltet.
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