Niedrigschwellige Innovationsförderung für KMU und Handwerk (nIFP) | NDS

Für "einfache" KMU Innovationsprojekte in Niedersachsen

Mit der Niedrigschwelligen Innovationsförderung unterstützt das Land Niedersachsen kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe bei praxisnahen Innovationsvorhaben. Gefördert werden Projekte, die den technischen Stand im eigenen Unternehmen verbessern, auch wenn sie nicht als „klassische Forschung“ gelten.

Das Programm richtet sich gezielt an Betriebe, die neue oder verbesserte Produkte entwickeln oder ihre internen Prozesse modernisieren wollen ohne dabei ein großes FuE‑Team im Rücken zu haben. Auch viele Maßnahmen, die im Alltag oft unter „Verbesserung“ laufen, können förderfähig sein, solange sie strukturiert geplant, dokumentiert und technisch begründet sind.

Unsere Erfahrung

Wir begleiten regelmäßig Projekte aus dem Handwerk und dem produzierenden Gewerbe bei der Antragstellung im nIFP. Die Förderquote ist attraktiv – und gerade für kleinere Betriebe oft ein Türöffner, um Innovation strukturiert anzugehen.

Was wir gelernt haben: Häufig scheitert es nicht am Projekt selbst, sondern an der fehlenden Dokumentation oder daran, dass die technische Neuerung nicht klar vom Alltagsgeschäft abgegrenzt wird. Wer das früh im Blick hat, steigert seine Chancen deutlich.

Vorteile

  • Zuschuss bis 100.000 €, nicht rückzahlbar
  • Auch für kleine Betriebe ohne Forschungsteams geeignet
  • Einfache Projektansätze möglich, z. B. Maschinenanpassungen oder Verfahrensoptimierungen

Nachteile

  • Nur für Unternehmen mit Sitz in Niedersachsen
  • Antragstellung vor Projektbeginn zwingend erforderlich
  • Kein Geld für reine Anschaffungen – es muss ein Innovationsanteil erkennbar sein

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
  • Voraussetzung: Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen

  • praxisnahe Innovationsvorhaben als experimentelle Entwicklungen oder eigene Entwicklungsarbeiten
  • Ziel: neues oder verbessertes, vermarktbares Produkt, Verfahren oder Dienstleistung
  • der unternehmensbezogene Stand der Technik muss überstiegen werden
  • auch Prozess- und Organisationsinnovationen möglich, wenn der Fokus auf Neuerungen oder Verbesserungen von Gütern und Dienstleistungen liegt und die Gesamtsumme der förderfähigen Ausgaben 200.000 Euro überschreitet

  • Zuschuss: bis zu 100.000 €
  • Förderquote: bis zu 45 %​ (je nach Unternehmensgröße und Region)​


Förderfähige Kosten

  • Personalausgaben
  • Externe Dienstleistungen
  • Investitionsausgaben
  • Sach- und Materialausgaben

  • Antragstellung erfolgt online über das NBank-Kundenportal
  • Projektstart ist erst nach Bewilligung möglich (keine vorzeitige Maßnahmenbeginne!)
  • Förderaufrufe sind laufend geöffnet, es gibt keine festen Stichtage

  • Nur für Niedersachsen:
    Das Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Niedersachsen haben – andernfalls ist keine Antragstellung möglich.
  • Anbindung an die RIS3-Strategie:
    Das Vorhaben muss einem der niedersächsischen RIS3-Innovationsfelder zuzuordnen sein (z. B. Produktionstechnik, Mobilität, Gesundheit, Energie, Digitalisierung).
  • Keine Doppelförderung:
    Eine gleichzeitige Förderung über andere Programme (z. B. ZIM, EU-Förderung) für dieselben Ausgaben ist ausgeschlossen.
  • Innovationsgehalt muss erkennbar sein:
    Reine Anschaffungen oder kleinere Prozessoptimierungen ohne systematische Entwicklung sind nicht förderfähig – es braucht eine nachvollziehbare Zielstellung und methodisches Vorgehen.

Fazit

Das nIFP ist ideal für kleinere Unternehmen und Handwerksbetriebe, die praxisnahe Innovationen umsetzen wollen – ohne komplizierte Forschung, aber mit klarer technischer Weiterentwicklung. Die Förderung ist unkompliziert beantragbar und kann echten Rückenwind geben.

Schickt uns euer Vorhaben! Wir schauen es uns unverbindlich an und sagen ehrlich, ob sich ein Antrag für euch lohnt.

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