go-inno | BUND

Für KMU Innovationsvorhaben

Mit dem Förderprogramm go-inno unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) kleine und mittlere Unternehmen deutschlandweit bei der Vorbereitung und Umsetzung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen. Gefördert werden externe Beratungsleistungen, die ausschließlich durch autorisierte Beratungsunternehmen erbracht werden dürfen. Aktuell sind bundesweit nur 51 Unternehmen zur Durchführung dieser Beratungen zugelassen – neun davon in NRW. Wir gehören als einziges autorisiertes go-inno-Beratungsunternehmen im Münsterland dazu.

Das Programm ist in zwei Module unterteilt: die Potenzialanalyse (PA) zur Bewertung der Innovationschance und das Realisierungskonzept (RK) zur detaillierten Planung und Umsetzung des Vorhabens. Mit sogenannten Innovationsgutscheinen übernimmt der Bund dabei bis zu 50 % der Beratungskosten. Ziel ist es, KMU gezielt dabei zu unterstützen, ihre Innovationsfähigkeit zu stärken und neue Lösungen schneller an den Markt zu bringen.

Unsere Erfahrung

Als autorisiertes Beratungsunternehmen begleiten wir regelmäßig Projekte im Förderprogramm go-inno. Im Rahmen der Förderung übernehmen wir unter anderem die technische Analyse von Entwicklungspotenzialen, führen Marktanalysen durch, identifizieren passende Förderprogramme und erstellen gemeinsam mit dem Projektpartner eine fundierte Projektskizze.

Die go-inno-Förderung basiert auf einem Gutscheinsystem, über das ein Großteil der Beratungsleistungen finanziell bezuschusst werden kann. Für kleine und mittlere Unternehmen entsteht so ein einfacher Zugang zu externer Expertise bei der Umsetzung innovativer Vorhaben.

Vorteile

  • 50 % Zuschuss auf Beratungskosten durch Innovationsgutscheine
  • Modularer Aufbau: Förderung in zwei Stufen (Potenzialanalyse und Realisierungskonzept)
  • Geringer Aufwand für KMU, da Organisation und Abrechnung über autorisierte Beratungsunternehmen läuft

Nachteile

  • Nur für kleinere KMU mit weniger als 100 Mitarbeitenden und max. 20 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme
  • Eingeschränkte Auswahl: Beratung nur durch vom BMWK autorisierte Unternehmen
  • Begrenzte Förderhöhe: Maximal fünf Gutscheine pro Jahr mit bis zu 20.000 Euro Gesamtwert

  • Kleine und mittlere Unternehmen
  • Max. 20 Mio. Euro Umsatz oder Bilanz
  • Max. 100 Mitarbeitern

Externe Leistungen zur Analyse und Konzeptionierung von innovativen Produkten, Dienstleistungen und Verfahrenstechnologien

Leistungsstufe Potentialanalyse

  • Stärken-Schwächen-Profil des Unternehmens im Zusammenhang mit dem Innovationsprojekt
  • Vorprüfung der Marktfähigkeit des Innovationsvorhabens
  • Voraussichtlicher Kapazitätsbedarf bei Erstellung eines Realisierungskonzeptes
  • Finanzierungsplan aufstellen, öffentliche Förderprogramme einbeziehen
  • Abschätzung der Erfolgsaussichten


Leistungsstufe Realisierungskonzept

  • Technologiebewertung auf der Grundlage von Markteinschätzungen und Marktanalysen
  • Ermittlung von geeigneten externen Technologiegebern
  • Erarbeitung des Realisierungskonzeptes
  • Kooperationsanbahnung zwischen zu beratendem Unternehmen und gegebenenfalls externen Technologiegeber:innen
  • Einbeziehung öffentlicher Förderprogramme zur Finanzierung des Innovationsvorhabens
  • Begleitung des Unternehmens bei erforderlichen Gesprächen insbesondere mit Banken oder Venture-Capital-Gesellschaften
  • Kreativworkshop
  • Befähigung des beratenen Unternehmens zu Auf- bzw. Ausbau eines Innovationsmanagements

  • Förderquote: 50 % der Beratungskosten (abhängig von der Unternehmensgröße)
     
  • Potentialanalyse: bis zu 5.500 Euro Zuschuss für max. 10 Tagwerke
     
  • Realisierungskonzept: bis zu 13.750 Euro Zuschuss für max. 25 Tagwerke


Wichtig: Die Leistungserbringung muss durch ein vom BMWi autorisiertes Unternehmen erfolgen. InnoCoding ist ein go-inno autorisiertes Unternehmen.

  • Kein klassischer Antrag notwendig – der Einstieg erfolgt direkt über ein autorisiertes Beratungsunternehmen
  • Der Innovationsgutschein wird vor Beginn der Beratung ausgefüllt und gemeinsam mit dem Beratungsvertrag eingereicht
  • Wichtig: Der Gutschein muss innerhalb von zwei Monaten nach Ausstellung bei einem autorisierten Beratungsunternehmen eingereicht werden

  • Eine Potenzialanalyse ist in der Regel Voraussetzung für ein Realisierungskonzept
  • Doppelförderung ist ausgeschlossen – bei Kombination mit anderen Förderprogrammen sind Inhalte sauber abzugrenzen

Fazit

go-inno ist eine praxisnahe Förderung für kleinere Unternehmen, die externe Beratung bei technischen Innovationen nutzen möchten. Klare Strukturen, überschaubarer Aufwand und eine direkte Kostenentlastung machen das Programm besonders attraktiv. Entscheidend ist, dass das Vorhaben innovativ, gut vorbereitet und für die Beratungsphase geeignet ist.

Schickt uns euer Vorhaben – wir prüfen unverbindlich, ob go-inno für euch passt und worauf ihr achten solltet.

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