Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fördermittel

der

InnoCoding GmbH
Ludgeristraße 7/8
48143 Münster
Germany

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Leistungen der InnoCoding GmbH (auch als „wir" oder „InnoCoding" bezeichnet), die an Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Sie“) bereitgestellt werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, wir stimmen der Geltung ausdrücklich zu. Mit unseren Leistungen und unseren AGB richten wir uns ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, nicht jedoch an Verbraucher (§ 13 BGB).

Präambel

Sofern Sie einen Vertrag über die Erbringung von Leistungen im Bereich Fördermittelmanagement mit uns abgeschlossen haben (nachfolgend auch „Vertrag“ oder „Fördermittelmanagementvertrag“ genannt), erwerben Sie vorbehaltlich besonderer Vereinbarungen im Vertrag bzw. in den hierunter vereinbarten „verbindlichen Absprachen“, also zumindest in Textform (E-Mail ausreichend) erfolgte Beauftragungen bzw. vereinbarte Leistungserbringungen, folgende Leistungen & Rechte.

1. Geltungsbereich und Allgemeines

(1) Im Rahmen der Zusammenarbeit gehört es zu unseren Leistungen, die Umsetzung Ihrer innovativen Vorhaben zu unterstützen. Hierbei ist die Entwicklung von Realisierungskonzepten sowie die Anstrengung zur Beschaffung von Drittmitteln (u.a. Fördermittel, nicht-rückzahlbare Zuschüsse) zur Finanzierung Ihrer Vorhaben Teil unseres Leistungsspektrums (sämtliche unserer Leistungen unter diesen AGB sowie dem geschlossenen Vertrag werden nachfolgend in der Gesamtheit auch „Leistungen“ genannt).

(2) Sollten wir im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit Ihnen personenbezogene Daten für Sie im Auftrag verarbeiten, erfolgt diese Verarbeitung auf Basis des Auftragsverarbeitungsvertrages gem. Art. 28 DSGVO („AVV“), der unmittelbar mit Wirksamwerden des Vertrages Geltung erlangt. Der jeweils geltende AVV liegt dem Fördermittelmanagementvertrag als Anlage bei.

(3) Ihre Geschäftsbedingungen finden leider keine Anwendung. Selbst dann nicht, wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen. Ihre AGB finden nur dann Anwendung, wenn wir dies ausdrücklich und übereinstimmend vereinbaren.

(4) Die konkreten Leistungsbestandteile, die wir im Vertragsverhältnis zu Ihnen erbringen, ergeben sich insbesondere aus dem Fördermittelmanagementvertrag bzw. aus unserem Angebot. Grundlage unserer Geschäftsbeziehungen bilden also neben diesen AGB, der Fördermittelmanagementvertrag, unser Angebot bzw. entsprechende Briefings oder sonstige verbindliche Absprachen (mithin Vereinbarungen, die mindestens in Textform festgehalten werden), im Rahmen derer wir uns auf die wesentlichen Merkmale der Leistungserbringung einigen. Von diesen AGB abweichende Regelungen im Fördermittelmanagementvertrag, Angebot, Briefing oder in sonstigen verbindlichen Absprachen haben immer Geltungsvorrang vor diesen AGB. 

(5) Die Rechtsnatur des Fördermittelmanagementvertrags und der darunter vereinbarten Leistungen richtet sich nach der Rechtsnatur der jeweiligen Leistung. Sollten die Parteien nichts anderes vereinbaren, handelt es sich hierbei um Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB.

2. Inhalt der Geschäftsbeziehung

(1) Mit Abschluss des Fördermittelmanagementvertrags, beauftragen Sie InnoCoding mit der Erbringung der im Fördermittelmanagementvertrag bzw. im Angebot oder in verbindlichen Absprachen genannten Leistungen zu den dort sowie den in diesen AGB genannten Bedingungen (nachfolgend zusammengefasst auch „Auftrag“). 

(2) Sofern und soweit im Fördermittelmanagementvertrag geregelt, gehört zu unseren Leistungen insbesondere 

a. die Analyse, Planung, Konzeptionierung und Umsetzung bzw. die Unterstützung bei der Beantragung Ihres Fördermittelbedarfs; 
b. die Einwerbung von Drittmitteln (u.a. Fördermittel, nicht-rückzahlbare Zuschüsse);
c. die daran angeschlossene Begleitung des innovativen Vorhabens vor, während und nach der Fördermaßnahme.

(3) Sollten wir dies nicht ausdrücklich vereinbart haben, sind wir nicht verpflichtet, mit unseren Leistungen einen Erfolg herbeizuführen. Wir sind lediglich verpflichtet, unsere Leistungen mit der Sorgfalt ordentlicher Kaufleute zu erbringen. 

(4) Sie haben die Pflicht, für das Gelingen einer erfolgreichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit sowie insbesondere für die erfolgreiche Antragstellung alle für unsere Leistungen benötigten Informationen, Unterlagen und Daten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. 

(5) Wir sind berechtigt, Leistungen, und/oder Teilleistungen in einem Auftrag durch Dritte (Subunternehmen) erbringen zu lassen. Grundsätzlich übernehmen wir die Beauftragung des Subunternehmens und wickeln die entsprechende Leistungserbringung in eigener Verantwortung ab. Sollte im Einzelfall ein unmittelbarer Vertrag zwischen Ihnen und dem Subunternehmen zustande kommen, übernehmen wir auf Ihren Wunsch auch die entsprechende Koordination sowie die Abwicklung der Leistungen. In diesem Fall ist das Subunternehmen Ihnen gegenüber jedoch selbst verantwortlich für seine Leistungserbringung und Sie übernehmen sämtliche Rechte und Pflichten aus dem zwischen Ihnen geschlossenen Vertragsverhältnis.

3. Leistungen von InnoCoding

(1) Wir erbringen Leistungen zum Fördermittelmanagement. Der Schwerpunkt hierbei liegt in der Unterstützung zur Beschaffung von Fördermitteln für Ihre Projekte. 

(2) Unsere Leistungen im Hinblick auf zu erbringende Fördermittelbeschaffungsberatung und -unterstützung können insbesondere folgende Inhalte umfassen:

a. Erörterung des Fördermittelbedarfs;
b. Prüfung und Bewertung geeigneter öffentlicher und privater Fördermittelprogramme;
c. Abstimmung, Definition und Einteilung der avisierten Maßnahmen im Hinblick auf eine praxisorientierte Projektrealisierung;
d. Besprechung der entsprechenden Förderkriterien;
e. Erstellung eines technischen, organisatorischen und/oder finanziellen Realisierungskonzepts;
f. Technische und wirtschaftliche Unterstützung bei Ihrer Beantragung der entsprechenden Förder- und Drittmittel bzw. Übernahme der Beantragung der Förder- und Drittmittel in ihrem Namen;
g. Begleitung einer bewilligten Fördermaßnahmen sowie die damit verbundene Erstellung von Mittelanforderungen, Zwischen- und Abschlussberichte;
h. Auseinandersetzung mit Förder- und Drittmittelgeber bei Nachfragen und Verweigerungen.

(3) Die Leistungserbringung selbst erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, über digital stattfindende Workshops und eigener Desktop Tätigkeiten. Wir sind frei in der zeitlichen Einteilung der Erbringung unserer Leistungen und hierbei ausschließlich dann an Fristen gebunden, wenn wir diese mit Ihnen im Fördermittelmanagementvertrag bzw. in sonstigen verbindlichen Absprachen vereinbart haben.

(4) Die Letztentscheidung und damit die Verantwortung über die Einreichung eines Fördermittelantrags sowie die entsprechende zweckgerechte Verwendung erfolgreich eingeworbener Fördermittel liegt ausschließlich bei Ihnen. Wir leisten hierbei nur die für die erfolgreiche Antragstellung notwendige Unterstützung.

4. Vergütung

(1) InnoCoding erhält für die Erbringung der im Fördermittelmanagementvertrag, im Angebot, in verbindlichen Absprachen und in den AGB beschriebenen Leistungen eine Vergütung in der im Fördermittelmanagementvertrag bzw. im Angebot festgelegten Höhe. 

(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Vergütung über ein vereinbartes Grundhonorar.

(3) Sofern die Einwerbung von Fördermitteln als nicht-rückzahlbare Zuschüsse Vertragsgegenstand sein sollte, erhalten wir, sofern nicht anderweitig im Fördermittelmanagementvertrag vereinbart, für die erfolgreiche Einwerbung der Fördermaßnahme ein Honorar in der entsprechend vereinbarten Höhe auf den bewilligten Zuschuss. Dieses Honorar wird mit Erhalt des Zuwendungsbescheides fällig und ist unverzüglich zahlbar.

(4) Sofern im Angebot nicht anders beschrieben, sind wir grundsätzlich berechtigt, Teilzahlungen für jeweils in sich abgeschlossene Teile eines Auftrags zu fordern. Insbesondere sind wir berechtigt, 50% des vereinbarten Grundhonorars vorab als Anzahlung von Ihnen einzufordern. Die Teilzahlungen werden mit dem Kunden individuell abgesprochen und freigegeben.

(5) Sofern im Angebot nicht bereits ausdrücklich erwähnt, verstehen sich sämtliche unserer Leistungen hinsichtlich Vergütung, Auslagen und Reisekosten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern und soweit diese anfällt. 

(6) Zahlungen sind jeweils innerhalb von 14 Tagen nach entsprechender Rechnungstellung ohne jeden Abzug fällig. 

(7) Aufwendungsersatz für Auslagen und Reisekosten, die bei uns in Erfüllung der Aufgaben im Rahmen der Geschäftsbeziehungen anfallen und nicht bereits mit der Vergütung abgegolten sind, sind nach Ihrer vorherigen Zustimmung und nach Vorlage der Originalbelege bzw. auch vorab durch Vorlage von entsprechenden Angeboten, Aufträgen oder Rechnungen zu erstatten. Dies gilt insbesondere auch für die Auslagen und Kosten, die uns für die Beauftragungen von Subunternehmen entstehen.

5. Referenznennung

Wir sind berechtigt, während der Geschäftsbeziehungen sowie darüber hinaus, ohne die Pflicht zur Zahlung einer gesonderten Vergütung, Ihre Marken, Logos, Namen, Designs oder sonstige geschäftliche Kennzeichen in jeder Form zu eigenen Vermarktungszwecken zu verwenden.

6. Haftung

(1) Wir sind verpflichtet, die uns übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und Gewissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze eines ordentlich und sorgfältig handelnden Kaufmanns durchzuführen.

(2) Für alle weiteren Schäden, die Ihnen durch schuldhaftes Verhalten von uns entstehen, haften wir bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbegrenzt und bei leichter Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher vertragstypischer Pflichten und begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden. Vorgenannte Einschränkung gilt nicht für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie auch dann nicht, wenn eine Einschränkung der Haftung gegen zwingendes Gesetzesrecht verstoßen würde. 

(3) Die Parteien sind sich einig, dass die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden maximal die Höhe des Auftragswertes erreichen können. Mit Auftragswert ist hierbei das vereinbarte Grundhonorar zzgl. etwaig bereits erbrachter Personalaufwände gemeint. Beträgt der Auftragswert weniger als 25.000 EUR wird die Haftung auf 50.000 EUR beschränkt. Beträgt der Auftragswert zwischen 25.000 EUR und 100.000 EUR wird die Haftung auf 100.000 EUR beschränkt. 

(4) Unsere Haftung für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen. 

(5) Wir haften gegenüber Ihnen oder sonstigen Dritten ausdrücklich nicht für Schäden, die durch einen verfehlten Einsatz der im Rahmen eines Auftrags eingeworbenen Fördermittel entstehen. Ein solches Fehlverhalten kann insbesondere in einer zweckfremden Verwendung der Fördermittel liegen. 

(6) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

7. Vertraulichkeit

(1) Im Rahmen der Zusammenarbeit erlangen beide Parteien Kenntnis von Geschäftsgeheimnissen der jeweils anderen Partei oder Dritten. Ein Geschäftsgeheimnis ist eine Information, die den Personen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, weder allgemein bekannt noch ohne weiteres zugänglich ist, daher von wirtschaftlichem Wert ist und die somit Gegenstand von angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen ist (vgl. § 2 GeschGehG). Ein Geschäftsgeheimnis ist weiterhin eine Information, die als Geschäftsgeheimnis gekennzeichnet ist, die durch gewerbliche Schutzrechte oder das Urheberrecht geschützt ist, die unter das Bankgeheimnis oder den Datenschutz fällt und bei der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht. Kein Geschäftsgeheimnis sind Informationen, die der jeweils anderen Partei vor der Offenlegung bekannt sind, die nach der Offenlegung der Öffentlichkeit ohne Mitwirkung der offengelegten Partei bekannt geworden sind, die die offengelegte Partei durch einen berechtigten Dritten erfahren hat und die die offengelegte Partei selbst entwickelt hat.

(2) Die empfangende Partei sowie alle, die bestimmungsgemäß mit Geschäftsgeheimnissen in Kontakt kommen, sind verpflichtet, die Geschäftsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln und nur zu nutzen oder Dritten und Beschäftigten offenzulegen, wenn dies im Zusammenhang mit dem Geschäftszweck erforderlich ist. Im Übrigen wird die empfangende Partei die Geschäftsgeheimnisse vor Kenntnisnahme Dritter schützen.

(3) Gegenstände sowie Dateien oder sonstige unkörperliche Gegenstände, auf denen sich Geschäftsgeheimnisse befinden, sind auf Verlangen der offenlegenden Partei bzw. spätestens mit Beendigung der Vertragsbeziehungen unverzüglich zu löschen oder an die offenlegende Partei herauszugeben.

8. Laufzeit & Kündigung

(1) Die Dauer der Geschäftsbeziehung zwischen uns richtet sich nach den Regelungen des Fördermittelmanagementvertrags. Sollte in diesem nichts Genaueres geregelt sein, so gilt: Die Dauer der Geschäftsbeziehung zwischen uns ist grds. unbegrenzt, kann aber von jeder Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Monats gekündigt werden. Die Kündigung hat in Textform (E-Mail ausreichend) zu erfolgen.

(2) Während der Dauer eines konkreten Auftrags kann die Geschäftsbeziehung von jeder Partei nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Sollten wir von diesem Kündigungsrecht Gebrauch machen, besteht für Sie leider kein Recht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen der vorzeitigen Beendigung der Geschäftsbeziehung. Die bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung erbrachten Leistungen sind ordnungsgemäß abzurechnen und zu vergüten. 

(3) Im Falle der außerordentlichen Kündigung durch uns sind wir berechtigt, das vereinbarte Honorar für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen (ggf. anteilig) zu verlangen. Sollte die außerordentliche Kündigung auf Ihrem Fehlverhalten oder einer wesentlichen Vertragsverletzung Ihrerseits beruhen, sind wir darüber hinaus berechtigt, die Schäden und die Aufwendungen ersetzt zu verlangen, die uns dadurch entstehen, dass wir auf den Fortbestand der Geschäftsbeziehungen vertrauten.

9. Sonstiges

(1) Die Parteien sind berechtigt, nach vorheriger Einholung der Zustimmung des jeweils anderen die Rechte und Pflichten aus der Geschäftsbeziehung gesamt oder einzeln an Dritte abzutreten bzw. auf Dritte zu übertragen. 

(2) Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen uns, insbesondere für die Regelungen dieser AGB und des Angebots, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. 

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen uns, den AGB und/oder dem Angebot ist, sofern kein zwingendes Gesetzesrecht entgegensteht, Münster (Westfalen) bzw. nach unserem Wunsch, Ihr Gerichtsstand. 

(4) Änderungen und Ergänzungen der AGB sowie des gesamten zwischen uns bestehenden Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags, die aufgrund geänderter rechtlicher oder technischer Anforderungen an unsere Leistungserbringung von uns vorgenommen werden (müssen) und die keine negativen Auswirkungen auf die Ihnen zustehenden Leistungen haben, werden wirksam, wenn Sie einer Änderung nicht innerhalb eines (1) Monats nach Zugang einer Änderungsmitteilung in Textform widersprechen und wir Sie vorab auf Ihr Widerspruchsrecht hingewiesen haben. Widersprechen Sie der Änderung, gilt der Vertrag unverändert weiter und wir sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats berechtigt. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags, die wir aufgrund geänderter Leistungs-, Vergütungs- oder sonstiger kaufmännischer oder operativer Anforderungen vornehmen möchten, werden nur wirksam, wenn Sie ihnen ausdrücklich zustimmen. Die Textform gilt auch für eine Änderung dieser Formklausel. Der Vorrang individueller Nebenabreden bleibt unberührt. Die vorgenannten Fristen gelten nicht und es besteht lediglich ein Informationsrecht über Änderungen des Vertrags, sofern die Änderungen zur Abwehr einer unvorhergesehenen und unmittelbar drohenden Gefahr notwendig sind, um Sie vor Betrug, Schadsoftware, Spam, Verletzungen des Datenschutzes oder anderen Cybersicherheitsrisiken zu schützen.

(5) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der AGB im Übrigen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige, die dem wirtschaftlichen Willen der Parteien in diesem Punkt am nächsten kommt. 

 

Stand: April 2024